Schutz der Privatsphäre bei der Lokalisierung
Die Privatsphäre der Mitarbeiter wird auf unterschiedlichen Wegen geschützt.
Freischaltung der Ortung beim Provider
Damit der Provider eine Ortungsanfrage beantwortet, muss das zu ortende Mobiltelefon zuvor hierzu freischaltet worden sein. Bei Vodafone, T-Mobile Deutschland, E-Plus, O2 und A1 Mobilkom (Österreich) ist hierzu der Versand von SMS an den Provider erforderlich. Liegt diese SMS beim Provider nicht vor, wird die Ortungsanfrage nicht beantwortet. Will der Nutzer die Freigabe der Ortung später widerrufen, so kann er durch den erneuten Versand einer SMS die Ortung wieder sperren. Bei A1 Mobilkom (Österreich) ist zusätzlich zur SMS eine vom Unternehmen unterzeichnete Liste der zur Ortung freizugebenden Mobiltelefone (Rufnummern) vorzulegen. Ein- und Ausschaltung der Ortung erfolgt dann über SMS. Bei T-Mobile Österreich ist eine vom Unternehmen unterzeichnete Liste der zur Ortung freizugebenden Rufnummern vorzulegen. Die auf dieser Liste genannten Rufnummern werden freigeschaltet und können danach geortet werden. Der Widerruf der Freigabe erfolgt ebenfalls schriftlich.
Unterdrückung von Ortungsanfragen außerhalb der Arbeitszeit
Bevor das virtic-System eine Ortungsanfrage bei einem Mobilfunkprovider ausführt, wird automatisch geprüft, welche Buchung der Nutzer des zu ortenden Handys zuletzt ausgeführt hat. Wenn es sich dabei um eine Buchung handelt, mit der die arbeitsentgeltrelevante Zeit beendet wurde (z.B. Buchung „Feierabend“), wird die Abfrage abgewiesen. Ortungen in der Freizeit werden also von virtic nicht ausgeführt.
Begrenzung von Ortungsmöglichkeiten
Alle Kunden der virtic GmbH können definieren, welche Ortungsmöglichkeiten sie einsetzen möchten. Sie können darüber hinaus definieren, welche Handys geortet werden dürfen und welche Mitarbeiter die Berechtigung zur Ortung erhalten. Hierzu kann ein Berechtigungssystem eingerichtet werden, in dem unterschiedliche Ortungen nur von bestimmten Personen ausgeführt werden dürfen. Unabhängig von der Definition durch den Kunden wird eine Ortungsanfrage außerhalb der arbeitsentgeltrelevanten Zeiten in jedem Fall von virtic zurückgewiesen. Bei Vodafone, T-Mobile Deutschland, E-Plus, O2 und A1 haben die Mitarbeiter darüber hinaus selbst die Möglichkeit, mittels SMS die Ortbarkeit ihrer Handys ein- und auszuschalten. Die nutzerinduzierte Ortung ist aus Arbeitnehmersicht offensichtlich unbedenklich, weil es der Nutzer selbst ist, der durch Auslösen einer Buchung die Ortung anstößt.
Transparenz der Ortungen
Ortungsstatistik
Virtic protokolliert alle erfolgten Ortungen. Das Protokoll wird in den Internetportalen der Kunden angeboten. Es kann nicht editiert werden. Der Ortungsstatistik kann entnommen werden, welches Handy wann geortet wurde und wo es bei der Ortung gefunden wurde. Angegeben sind Längen- und Breitengrad des Senders und dessen theoretische Reichweite.
SMS über erfolgte Ortungen
Einzelne Provider bieten den Nutzern an, sich per SMS über erfolgte Ortungen informieren zu lassen. Derzeit bietet nur Vodafone diesen kostenfreien Service. Unmittelbar nach der Ortung des Handys wird eine SMS auf das Handy gesandt, in der auch der Zeitpunkt der Ortung genannt wird. Diese Funktion kann jederzeit vom Nutzer ein- und wieder ausgeschaltet werden. Weder die virtic GmbH noch ihre Kunden haben hierauf Einfluss.
Unabhängig von diesen SMS versenden Vodafone und T-Mobile in unregelmäßigem Abstand von der durchgeführten Ortung weitere SMS, in denen der Handynutzer darüber informiert wird, dass er geortet wurde. Diese SMS kann weder vom Nutzer noch von virtic abgeschaltet werden.

